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Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel der Neuregelung durch den Gesetzgeber ist es, eine verfassungsgemäße und gerechtere Verteilung der bisherigen Grundsteuereinnahmen zu schaffen.
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Dafür ist von allen Grundstückseigentümern zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abzugeben.
Die Abgabe erfolgt elektronisch – entweder selbstständig über das ELSTER-Portal oder mit unserer Hilfe.
